12. Dezember 2020

Die Bedeutung der neuen Schutzbestimmungen ab 12.12.2020 für die OKJA

Leider beruhigt sich die Situation rund um das Corona-Virus nicht. Die Fallzahlen steigen und die Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus werden erneut verschärft.
Dies hat auch direkte Auswirkungen auf die Angebote der OKJA. Der Bundesrat hat u. a. entschieden, dass von 12.12.2020 bis mindestens 22.01.2021

  • Freizeit- und Sportbetriebe nur noch bis 19 Uhr geöffnet sein dürfen
  • öffentliche Veranstaltungen verboten werden
  • sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren erlaubt bleiben (Sperrstunde ebenfalls um 19.00 Uhr).

Der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) ortet die Massnahmen für die OKJA folgendermassen ein: 

  • Einrichtungen der OJA gelten als Freizeitbetriebe und sind daher ab 19 Uhr zu schliessen.
  • Gruppengrösse: max. 50 Personen im Alter bis und mit 15 Jahren, ab 16 Jahre max. 5 Personen
  • Max. 15 Personen im öffentlichen Raum bei spontanen Versammlungen, aufsuchende Jugendarbeit ist weiterhin möglich
  • Öffentliche Veranstaltungen sind verboten, also dürfen auch in der OKJA keine Veranstaltungen mehr stattfinden.

Weitere Infos findet Ihr hier: <link https: ideenpool.doj.ch hintergrund>ideenpool.doj.ch/hintergrund/

Gewisse Kantone haben die Massnahmen angepasst oder verschärft. Der Vorstand ist in Kontakt mit den Kantonsvertretenden von NOJZ.  Hier sind die Antworten, bzw. Ergänzungen, welche der Vorstand bereits vorliegen hat. Wenn der Vorstand weitere Meldungen hat, wird das hier laufend aktualisiert. 


Kanton Luzern
Die Luzerner Regierung beschliesst weitergehende Massnahmen als der Bund. Ab 12.12.2020 bis vorerst 22.1.2021 müssen die Jugendtreffs schliessen (<link file:521>siehe aktuelle kantonale COVID-Verordnung, Paragraf 2a).

Kanton Schwyz 

Die OKJA wird als öffentliche Einrichtung verstanden und ist somit von der Sperrstunde 19:00 bis 06:00 Uhr betroffen. Der Zugang zu öffentlichen Räumlichkeiten, in denen sich Personen frei bewegen, bedingt ein Schutzkonzept mit Kapazitätsbeschränkungen.
Diese kann wie folgt ausgerechnet werden: Fläche der Räumlichkeiten geteilt durch 10qm. Als Ausnahme gelten Räumlichkeiten, die kleiner als 30qm sind. Dort darf Fläche geteilt durch 4qm gerechnet werden. Bisherige Personengrenzen von pauschal 30 Personen gelten nicht mehr, da diese auf Veranstaltungen ausgelegt waren.
Neu muss die Personengrenze individuell auf die Treffgrösse ausgerechnet werden. Das Schutzkonzept muss zwingend Hygienemassnahmen, Durchsetzung der Maskentragepflicht und Massnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1.5 Meter beinhalten.
Konkret gilt:

  • Treffs bleiben von 19:00 bis 06.00 Uhr geschlossen
  • Maskentragpflicht ab 12 Jahren, die Maskentrageempfehlung des Kantonsärztlichen Dienstes (frühere Mitteilung) bei jüngeren Kindern, gilt nach wie vor

Treffs haben ein Schutzkonzepte mit besonderem Fokus auf folgende Punkte:

  • Maskenpflicht und Ausführungen zur Durchsetzung
  • Hygienemassnahmen und Ausführungen, wie die Einhaltung umgesetzt wird
  • Berechnung zur Kapazitätsbeschränkung und wie diese eingehalten wird

Betriebsinterne Veranstaltungen, die für den normalen Arbeitsablauf in den Institutionen erforderlich sind, wie zum Beispiel Teamsitzungen, sind weiterhin unter Einhaltung von Schutzmassnahmen erlaubt.

Kanton Nidwalden

Der Kanton Nidwalden orientiert sich an den Schutzmassnahmen vom Bund und an die Auslegung vom DOJ. 

Zur Zeit hat NOJZ noch nicht alle Rückmeldungen der Kantonsvertretenden. Bitte beachtet, dass die Kantone strengere Massnahmen erlassen können (z.B. Gruppengrössen). Informiert euch über die Website eurer Kantone oder bei den Gemeinden. Die Gemeinden sind für die Bewilligung der Schutzkonzepte zuständig, die Kantonalen Schutzbestimmungen müssen dabei mindestens eingehalten werden.

Für Fragen bezüglich der operativen Umsetzung der Schutzmassnahmen bittet der Vorstand die NOJZ-Mitglieder, sich an die Regiogruppenleitenden oder an die umliegenden OKJA-Stellen zu wenden. Jetzt ist der richtige Moment, um von der Vernetzung zu profitieren und sich gegenseitig auszutauschen. 

Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern viel Energie und eine erholsame Adventszeit.