11. August 2020
Wir sind zurück aus den Ferien und haben Corona-Updates
Am 15. Juli 2020 hat der Kanton Luzern neue Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 bekannt gegeben. Öffentliche und private sind auf 100 Personen zu beschränken, Ausnahme gilt, wenn bestimmte Massnahmen ergriffen werden. Ausserdem gibt es neue Richtlinien zur Erhebung der Kontaktdaten. Weitere Details sind <link https: newsletter.lu.ch files sk>hier vorzufinden.
Im Kanton Obwalden sind weiterhin Veranstaltungen bis 1000 Personen erlaubt, dabei gelten aber bestimmte Vorsichtmassnahmen einzuhalten und Contact Tracing zu betreiben. Ausserdem muss ein Schutzkonzept vorhanden sein. <link https: www.ow.ch de verwaltung dienstleistungen>Hier sind die Informationen zum Kanton Obwalden.
Im Kanton Nidwalden sind mit Contact Tracing Veranstaltungen bis 300 Personen erlaubt. Bei Veranstaltungen zwischen 300-1000 Personen muss ein Abstand von 1.5m zwischen den Besuchenden eingehalten werden können oder in einzelne Sektoren von 300 Personen eingeteilt werden. Ein Schutzkonzept ist für öffentliche Veranstaltungen zwingend notwendig. <link https: www.nw.ch gesundheitsamtdienste>Hier findet ihr weitere Details.
Im Kanton Uri gelten die selben Richtlinien wie im Kanton Nidwalden. Auch hier wird stark auf Eigenveranwortung der Besuchenden gesetzt, die Veranstaltenden müssen dazu die Infrastruktur für die Vorsichtsmassnahmen (z.B. Handdesinfektionsmittel) zur Verfügung stellen. Weitere Infos zum Kanton Uri gibt es <link https: www.ur.ch themen>hier.
Im Kanton Schwyz sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchenden ebenfalls erlaubt, vorausgesetzt es gibt Sektoren mit 300 Personen. Diese Sektoren müssen eigene Toiletten, Essenbereiche, etc. haben und dürfen sich nicht vermischen. Weitere Infos zum Kanton Schwyz gibts <link https: www.sz.ch behoerden information-medien medienmitteilungen coronavirus.html>hier.
NOJZ informiert laufend über die neuen Entwicklungen im Thema Covid-19 und die Massnahmen, welche die offene Kinder- und Jugendarbeit betreffen. Die letzte Entscheidung betreffend der Durchführung der Veranstaltungen und den dazugehörigen Sicherheitsmassnahmen ist jede Gemeinde selber verantwortlich, orientiert an den kantonalen Vorgaben. Die Jugendarbeitenden sind also aufgerufen, definitive Entscheide von den verantwortlichen Instanz auf kommunaler Ebene absegnen zu lassen.
Wir wünschen euch trotz den Umständen einen guten Start!