12. Januar 2021

Es braucht Geduld, Flexibilät und Genauigkeit

Vor den Weihnachtsferien 2020 hat das BAG neue Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 bekannt gegeben. Auch NOJZ hat die Mitglieder über die Bedeutung der neuen Massnahmen für die OKJA informiert. 

Am 22. Dezember gab das BAG erneut Bestimmungen bekannt. Daraufhin wurde auch der  Zusatzparagraph "Jugendtreffs geschlossen" im Kanton Luzern wurde aufgehoben. Da dies schlicht eine kleine Randnotiz im Anhang war, nahmen das einige Fachpersonen der OKJA, wie auch der Vorstand von NOJZ, vorerst gar nicht wahr. 

Die Aufhebung von diesem Paragraphen bedeutete jedoch nicht, dass die Jugendtreffs wieder unbegrenzt öffnen dürfen. Der Vorstand klärt aktuell mit den Kanton, was das für die OKJA bedeutet. Unsere Ansprechperson des Kantons arbeitet intensiv daran, um NOJZ bei der Klärung zu unterstützen. Sie ist mit der Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) in Kontakt, welche für die Massnahmen im Kanton Luzern zuständig ist. 

Für Mittwoch, 13. Januar 2021 hat der Bundesrat wieder eine Pressekonferenz angekündet. Wir werden wiederum bemüht sein, so bald als möglich herauszufinden, was die neuen Massnahmen für die OKJA in unseren Mitgliedskantonen bedeuten. 

Die aktuelle Situation verlangt viel Flexibilität, Genauigkeit und Geduld. Die Verordnungen ändern sich laufend und es bedarf jeweils eine neue Einordnung, was die Bestimmungen für die Praxis bedeuten. 

Dies ist für alle Beteiligten eine Herausforderung, sei es für die Fachpersonen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, für den Vorstand von NOJZ und für die Kantonsangestellten, welche die Verordnungen formulieren und kommunizieren müssen. 

Aus diesem Grund sind wir dankbar für das Verständnis unserer Mitglieder, wenn es aktuell etwas Geduld braucht. Ausserdem danken wir unseren Vernetzungspartner*innen bei den Kantonen, dass sie sich so stark für die Anliegen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit einsetzen und uns unterstützen.