Grob-Budget
500 CHF

Dauer
360

Sozialraum

Hall of Fame Freigleis

Die legale Graffitiwand wurde auf Initiative zwei junger Horwer umgesetzt. Diese fragten bei der Jugendanimation Horw um Unterstützung bei der Initiierung einer legalen Graffitiwand in der Umgebung an. Die nächsten legalen Graffitwände befinden sich in Emmenbrücke. Für Leute aus Horw und Umgebung ist der Weg dorthin eher weit, geschweige denn für Personen aus den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Uri. Nachdem die jungen Erwachsenen die Unterstützung der Jugendanimation zugesichert bekamen, machten sie sich an die ersten Abklärungen. Sie suchten eine geeignete Wand für eine legale Graffitiwand und kamen schnell auf die Wand entlang dem neuen Veloweg Freigleis. Diese Wand ist gut zugänglich, befindet sich nicht auf Gemeindeboden und wurde schon zuvor – jedoch illegal – als Graffitiwand genutzt. Bereits im Frühstadium der Projektplanung vernahmen die Offene Jugendarbeit Katholische Kirche Luzern und die Quartierarbeit Moosmatt vom Vorhaben und schalteten sich ein. Da ihre jungen Leute ebenfalls ein Interesse an einer lokaleren legalen Graffitiwand äusserten, beteiligen sie sich nun ebenfalls am Projekt. Im weiteren Vorgehen stellten die jungen Erwachsenen einen Vertrag mit der Eigentümerin der Wand – die LUK Center AG – auf. Dieser wurde von der Jugendanimation Horw, strategische Projektleitung und der LUK Center AG unterzeichnet. Als operative Projektleitung begleitet die Offene Jugendarbeit Katholische Kirche Luzern die jungen Erwachsenen bei der Projektarbeit.

Die Hall of Fame Freigleis, welche sich in der Nähe vom Kulturzentrum Südpol befindet,  darf von allen graffitiinteressierten Personen genutzt werden. Das Alter oder der Wohnort spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung ist, dass sich die Nutzenden an die Regeln halten, welche vor Ort aufgeschrieben sind. 

Jugendarbeitsstellen sind eingeladen, vor Ort Graffitiworkshops mit ihren Jugendlichen durchzuführen. Im Vorfeld muss niemand informiert werden, jedoch sollte der Teil, welcher für den Workshop genutzt werden möchte, grundiert werden. Das ungeschriebene Gesetz besagt, dass Graffitis an legalen Graffitiwänden wieder übermalt werden dürfen. Die Wände sind also als Übungswände anzuschauen. Es darf nicht erwartet werden, dass die Kunstwerke lange bleiben. Also unbedingt das Kunstwerk auf einem Foto festhalten!

Bei Fragen kann man sich gerne an die Jugendanimation Horw (jugendanimation@horw.ch / 041 349 12 44 ) oder an die Offene Jugendarbeit Katholische Kirche Luzern (Bachstei) (bachstei@kathluzern.ch / 041 229 98 35) wenden.